Recht | Arbeitsrecht | Zeugnis

Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:

Marl
   02365 42475



Anfahrt

Zeugnis und Arbeitspapiere

Vorab: Ihre Fragen zur Corona-Krise

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zur Auswirkung von Corona-Krise und Covid-19 auf Zeugnisse am Ende dieser Seite. Bei Interesse scrollen Sie bitte nach unten.

Liebe Mandanten,

 

wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf ein Zeugnis und Ihre Arbeitspapiere.

 

Im Falle einer ordentlichen Kündigung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvergleich (z. B. im Kündigungsschutzverfahren), haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis. Immerhin müssen Sie sich damit beim nächsten Arbeitgeber bewerben. Was ein wohlwollendes Zeugnis ist, ist im Einzelfall zu ermitteln. Die Zuegnissprache kennt kaum ein Laie. Was sich nett anhört, muss es lange nicht sein. Wenn es zum Beispiel heißt, Sie hätten sich mit Ihren Arbeitskollegen sehr gut verstanden, deutet das an, dass Sie statt zu arbeiten, lieber gequasselt haben.

 

Übrigens haben Sie auch bei ungekündigtem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf ein Zeugnis. Das nennt sich dann Zwischenzeugnis und ist vom Arbeitgeber auch als solches zu bezeichnen. Ein Zwischenzeugnis benötigen Sie, wenn Sie sich aus ungekündigter Beschäftigung auf eine andere Stelle bewerben wollen. Aber auch für zukünftige Lohn- und Gehaltsverhandlungen kann ein Zwischenzeugnis hilfreich sein. Können Sie Ihrem Arbeitgeber doch vor Augen führen, für wie wertvoll er Sie selbst hält. Auch ein Zwischenzeugnis kann gerichtlich überprüft werden. Das trübt aber natürlich das bestehende Arbeitsverhältnis und sollte daher gut überlegt sein.

 

Zu den Arbeitspapieren gehört neben Ihrer letzten Gehaltsabrechnung auch der Meldenachweis für die Sozialversicherung. Im Übrigen hängt der Umfang Ihrer Arbeitspapiere von Ihrem Job ab. 

 

Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.

Mit herz­li­chen Grü­ßen

Ihre

Ulrike Ludolf

Fach­an­wäl­tin für Ar­beits­recht

&

Sabine Hermann

Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Arbeitsrecht

Ihre Rechtsanwälte in Marl, Kreis Recklinghausen

Fragen und Antworten zur Auswirkung der Corona-Krise

 

Frage: Darf mein Arbeitgeber in meinem Zeugnis angeben, wenn ich aus Sorge vor einer Covid-19-Erkrankung selbst gekündige? 

Antwort: Wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden, ganz gleich aus welchem Grund, haben Sie einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis. Die übliche Formulierung lautet dann: "Der Mitarbeiter verlässt uns auf eigenen Wunsch."

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Ulrike Ludolf

Hallo, ich bin Ulrike Ludolf, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich helfe Arbeitnehmern Zeugnisse und Arbeitspapiere zu erhalten!

Klicken Sie auf das Bild, um zu erfahren, was meine Mandanten über mich sagen!

Unser Wohlfühl-Service für Sie

Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber zerrt an den nerven. Daher bie­ten wir Ihnen einen Ser­vice, mit dem Sie sich bei uns rund­um wohl füh­len.

Mehr darüber

Ihr Team für Arbeitsrecht:

v.l.n.r. Rechtsanwälte Ludolf, Hermann und Werner

Drei Anwältinnen, ein Ziel: Bestmögliche Vertretung von Arbeitnehmern bei Problemen, ein wohlwollendes Zeugnis oder ihre Arbeitspapiere zu erhalten!

Klicken Sie auf das Bild, um zu lesen, wie unsere Mandanten uns bewerten!

 
mrl-sahe 2024-10-04 wid-93 drtm-bns 2024-10-04