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Verkehrsunfall: Schadensersatz und Schmerzsnsgeld

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft

Liebe Mandanten,

 

Folge eines Unfalls ist oft der Sachschaden am Auto oder sonstigem Verkehrsmittel. Diesen ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Allerdings nur, soweit sie ihn geltend machen. Welche Positionen Ihnen im Einzelnen zustehen, weiß Ihr Anwalt.

 

Schlimmer ist es, wenn es zur Verletzung oder gar zum Tod eines Beteiligten kommt. Dann gaben Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld. Im Falle einer fahrlässiger Tötung geht dieser Anspruch auf die Erben über.

mehr darüber

 

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Mit herz­li­chen Grü­ßen

Sabine Hermann

Ihre Rechts­an­wäl­tin in Marl, Kreis Recklinghausen

Fach­an­wäl­tin für Ver­kehrs­recht

Fachanwältin für Verkehrsrecht

Sabine Hermann

Rechtsanwältin Sabine Hermann ist  Fachanwältin für Verkehrsrecht. Sie berät und vertritt Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts.

In Deutschland gilt Versicherungspflicht. Das heißt, grundsätzlich ist jedes Fahrzeug haftpflichtversichert. Die Abwicklung von Unfallschäden erfolgt unmittelbar über diese.

Problematisch wird es, wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht versichert hat. Da Sie dadurch mögklicherweise Ihren Schaden nicht ersetzt bekommen, handelt es sich um eine Straftat. Wie sie sich in einem solchen Fall zu Ihrem Schadensersatz kommen, besprechen wir gerne mit Ihnen.

 
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