Noch Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:
Marl
02365 42475
post@MANDANTundANWALT.de
Anfahrt
Verkehrsunfall: Schadensersatz und Schmerzsnsgeld
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft
Liebe Mandanten,
Folge eines Unfalls ist oft der Sachschaden am Auto oder sonstigem Verkehrsmittel. Diesen ersetzt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Allerdings nur, soweit sie ihn geltend machen. Welche Positionen Ihnen im Einzelnen zustehen, weiß Ihr Anwalt.
Schlimmer ist es, wenn es zur Verletzung oder gar zum Tod eines Beteiligten kommt. Dann gaben Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung Anspruch auf Schmerzensgeld. Im Falle einer fahrlässiger Tötung geht dieser Anspruch auf die Erben über.
Haben Sie Fragen? Dann profitieren Sie doch einfach von unserem guten Ruf. Die Telefonnummern finden Sie oben links.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Rechtsanwältin in Marl, Kreis Recklinghausen
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Sabine Hermann
In Deutschland gilt Versicherungspflicht. Das heißt, grundsätzlich ist jedes Fahrzeug haftpflichtversichert. Die Abwicklung von Unfallschäden erfolgt unmittelbar über diese. Problematisch wird es, wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug nicht versichert hat. Da Sie dadurch mögklicherweise Ihren Schaden nicht ersetzt bekommen, handelt es sich um eine Straftat. Wie sie sich in einem solchen Fall zu Ihrem Schadensersatz kommen, besprechen wir gerne mit Ihnen. |